Erbrecht
Erben und Vererben, Testamentserrichtung, Pflichtteil und Ausgleichs-, bzw. Ergänzungsansprüche, Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung, Verfügungen von Todes wegen. Das fünfte Buch im BGB ist dick und hat so seine Tücken. Wir helfen Ihnen dafür zu sorgen, dass Sie schon zu Lebzeiten beruhigt sein können, alles Nötige geregelt zu haben.
Sei es präventiv, noch zu Lebzeiten oder auch nach einem Todesfall, wir beraten Sie gerne zur erbrechtlichen Lage und eventuellen Gestaltungsmöglichkeiten. Zur Not setzen wir Erbrecht und Pflichtteil auch gegen Widerstände durch, dann auch umfassend und gerichtlich, bis es geklärt ist.